Liebe RadEntscheid-Community,
vor anderthalb Jahren haben wir Klage dagegen eingereicht, dass unser „RadEntscheid“-Bürgerbegehren von der Stadt Bochum für unzulässig erklärt wurde.
Am 15.03.2024 hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Verhandlung stattgefunden: Die Klage wurde abgewiesen. Soweit so enttäuschend. Das verkündete Urteil zeigt auch, dass für ein solches „politisches Begehren“ zur Mitgestaltung, zB eben einer Mobilitätswende, in der Stadt die gesetzliche Grundlage in NRW nicht gegeben ist: Das ist eine schlechte Nachricht für solche Bürgerbegehren in ganz NRW.
Mehr zu unserer Auswertung folgt!
Um euch alle darüber zu informieren, wie das Urteil begründet wurde, was das heißt und wie es nun weitergeht, laden wir euch sehr herzlich zur digitalen Info-VV am 17.03 um 19 Uhr ein:
Wir freuen uns, wenn möglichst viele von euch dabei sind!
Folgt diesen Link zur Videokonferenz.
Hier schon mal ein Auszug aus den Medien:
Es gibt einen Bericht in der Lokalzeit vom 15.März in der Mediathek der ARD.
Die WAZ berichtete