Die Initiative für einen RadEntscheid hat bei einem außerordentlichen Plenum am Sonntag, den 04.07., beschlossen, die Unterschriftenkampagne für besseren Radverkehr zu unterbrechen. Grund dafür ist ein Schreiben der Stadtverwaltung vom vergangenen Freitag, in dem ein formaler Fehler auf den Listen bemängelt und eine Überarbeitung empfohlen wird.

Es handelt sich um den gesetzlich erforderlichen Hinweis zur Kostenschätzung der Stadt Bochum, den die Stadtverwaltung als formalrechtlich inkorrekt ansieht. Bei einem Gesprächstermin am kommenden Donnerstag werden Vertreterinnen und Vertreter der Initiative im Gespräch mit Vertretern der Stadtverwaltung das weitere Vorgehen besprechen. In jedem Fall müssen die Listen korrigiert, neu gedruckt und verteilt werden.

Ziel ist es, die Unterschriftensammlung in wenigen Tagen mit einer korrigierten Liste wieder aufzunehmen. „Solche formalen Fehler können passieren, ein Bürgerbegehren ist rechtlich ziemlich anspruchsvoll. Aber die Unterschriftensammlung hat ja zum Glück gerade erst begonnen. Wir sind sicher, dass wir die erforderlichen 12.000 Unterschriften erreichen, bisher lief es jedenfalls super! Wir spüren deutlich, dass viele Bochumer:innen das Anliegen unterstützen, mehr Tempo bei der Radinfrastruktur zu erwirken“, so Kristin Schwierz, eine der drei offiziell Vertretungsberechtigten des RadEntscheids.

Erst am 26. Juni hatte die Initiative damit begonnen, Unterschriften zu sammeln, nachdem die Stadtverwaltung die Kostenschätzung für die Umsetzung der Forderungen aufgestellt hatte.

Die Stadtverwaltung schätzt die Summe für den Ausbau der Radinfrastruktur auf 427,5 Millionen Euro für einen Zeitraum von neun Jahren. Die Kosten sollen gedeckt werden aus kommunalen Mitteln in Höhe von 267,5 Millionen, Fördermitteln von Bund und Land in Höhe von 83 Millionen und Anliegerbeiträgen mit 77 Millionen Euro. Die RadEntscheid-Initiative geht davon aus, dass ein deutlich höherer Anteil der Kosten durch Fördermittel und Zuschüsse gedeckt werden kann.

Die Gemeindeordnung NRW, die die Durchführung von Bürgerbegehren regelt, schreibt vor, dass die offizielle Kostenschätzung aus Transparenzgründen auf den Unterschriftenlisten aufgeführt werden muss.